Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e.V.

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e.V. interessieren. Weiter unten finden Sie einen Link zum Mitgliedsantrag, den Sie, wenn Sie Mitglied werden wollen, bitte ausfüllenund unterschrieben an die Bundesgeschäftssstelle per Post oder per Mail (Kontaktdaten siehe unten) zurückschicken.

Die Mitgliedschaft beinhaltet:

  • 4 x im Jahr Fachzeitschrift der Redaktion dgs Spracheilarbeit: „Praxis Sprache" (Print)
  • 2 x im Jahr Fachzeitschrift der Redaktion dgs Spracheilarbeit: „Forschung Sprache" (E-Journal)
  • Zugang zu Downloadmaterialien beider Zeitschriften (u.a. Arbeitsblätter, Spielvorlagen, Stundenvorschläge für Therapie und Unterricht, Therapie- und Unterrichtsideen)
  • Informationen der jeweiligen Landesgruppe
  • Information und Beratung
  • Teilnahme an Mitgliederversammlungen
  • Teilnahme an Landesgruppentreffen
  • vergünstigte Fortbildungsangebote

 

Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Ostermeierstr. 4

30539 Hannover

info(at)dgs-ev.de

Aufnahmeantrag (als pdf-Formular zum Ausfüllen)

Wechsel der Landesgruppe

Als Mitglied in der dgs e.V. wird bei einem Umzug in ein anderes Bundesland unter Umständen der Wechsel der Landesgruppe nötig.
 

Zur Erleichterung stellen wir Ihnen hier ein Antragsformular für den Wechsel der Landesgruppe zur Verfügung.
 

Sie können das Formular als pdf-Datei downloaden und am PC ausfüllen, ausdrucken oder Ihre Daten handschriftlich eintragen.

Sofern Sie eine digitale Unterschrift erstellen können, ist es möglich, das ausgefüllte pdf-Dokument per eMail an die abgebende Landesgruppe zu senden - sonst bitte handschriftlich unterschrieben per Post oder Fax. Die Postadresse finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Landesgruppe.

 

Bitte beachten Sie, dass die dgs die Jahresmitgliedschaft kennt. Das bedeutet, dass die Postanschriftsänderung so bald als möglich umgesetzt wird, die Landesgruppenzugehörigkeit aber erst zum Jahreswechsel!